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Klimaschutzförderung in Kommunen: unbürokratisch und ohne Eigenanteil
Das Kommunale Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation, kurz KIPKI, ist ein Förderprogramm für Kommunale Gebietskörperschaften in Rheinland-Pfalz. Jede Kommunale Gebietskörperschaften erhält dazu - gemessen an der Einwohnerzahl - einen bestimmten Betrag. Diese können sie für Investitionen in den Klimaschutz oder für Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung nutzen. Ein Eigenanteil der Kommunale Gebietskörperschaften ist nicht nötig. Dazu stehen über 60 Maßnahmen zur Auswahl.
Verlängerung der Fristen
Die geltenden Fristen werden je um ein Jahr verlängert. Die entsprechende Änderung des KIPKI-Gesetzes wurde vom rheinland-pfälzischen Landtag am 8. Oktober 2025 beschlossen und trat am 23. Oktober 2025 in Kraft. Aktueller Stand des Gesetzes
Die neuen, für alle Zuwendungsempfänger geltenden Fristen sind:
- Letzter Mittelabruf: 31. Januar 2027
- Frist für die Bildung zweckgebundener Rücklagen (= Umsetzungsfrist): 30. Juni 2027
- Frist für das Einreichen des Verwendungsnachweises: 31. Dezember 2027
Interaktives Dashboard zu den KIPKI-Förderanträgen
Hier finden Sie ein interaktives Dashboard zu den KIPKI-Förderanträgen der Kommunen. Sie können sich dort anzeigen lassen, was die am häufigsten beantragten Maßnahmen aus der Positivliste sind, welche Kommune sich für welche Maßnahmen entschieden hat, ob die Projektmaßnahme zu 100 Prozent aus KIPKI-Mitteln finanziert wurde und vieles Weitere.
Alternativ erreichen Sie das Dashboard hier
