Positivliste

Hinweis: Die in dieser Positivliste enthaltenen Maßnahmen haben eine unterschiedlich stark ausgeprägte Klimaschutzwirkung, tragen also in unterschiedlichem Ausmaß zur CO2-Minderung bei. Hinsichtlich der jeweiligen Wirksamkeit der Maßnahmen sowie einem bestmöglichen Zusammenspiel mit anderen Maßnahmen – auch mit Blick auf die jeweiligen Rahmenbedingungen in den jeweiligen kommunalen Gebietskörperschaften , wird es ein Beratungsangebot des Landes geben, damit möglichst solche Maßnahmen realisiert werden, die einen besonders hohen Effekt für den Klimaschutz bzw. eine wirksame Klimawandelfolgenanpassung haben.

1. Investitionen in kommunale Klimaschutzmaßnahmen

Minderung von Treibhausgasemissionen durch:

  • Maßnahmen zum Aufbau einer nachhaltigen Wärmeversorgung in den kommunalen Gebietskörperschaften, etwa durch Sektorenkopplung, klimafreundliche Nah- und Fernwärmenetze, Nutzung von Abwärme (z.B. aus Rechenzentren, Abwasser), Großwärmepumpen, (innovative) Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (ohne Inanspruchnahme der KWGK-Vergütung) und Wärmespeicher, Power to Heat-Anlagen sowie Maßnahmen zur Effizienzsteigerung
  • Maßnahmen zum Aufbau einer nachhaltigen Stromversorgung in den kommunalen Gebietskörperschaften, etwa durch den Ausbau Erneuerbarer Energien (unter Ausschluss von EEG- und KWKG-geförderten Anlagen)
  • Maßnahmen zur Steigerung des Eigenverbrauchs, beispielsweise durch Installation von Stromspeichern oder durch Schaffung von Bilanzkreisen oder
  • Energiezellen (erfordert Investitionen z.B. in Soft- und Hardware sowie Messtechnik)
  • Vorbereitung und / oder Umsetzung von Langzeit-, Kurzzeit, Reserve-(Strom)Speichern ohne Überschreitung etwaiger Beihilfeintensitäten oder beihilferechtlicher Kumulierungsobergrenzen für den gleichen Fördergegenstand oder die gleichen förderfähigen Ausgaben. 

  • Anlagen zur Verarbeitung von Baum- und Strauchschnitt von lokalen Sammelstellen für die stoffliche und energetische Nutzung
  • Anlagen zur Verarbeitung von fehlerhaftem/kranken Holz sowie von Kronenholz zu Holzhackschnitzeln
  • Anlagen zur Trocknung, Sortierung und energetischen Nutzung von Hausmüll

  • Maßnahmen zur klimaneutralen Gestaltung und energetischen Sanierung auf einen das gesetzliche Mindestniveau übertreffenden Baustandard (Vollund Teilsanierung) sowie zur Steigerung der Energieeffizienz in ausschließlich kommunalen Gebäuden von Einrichtungen nichtwirtschaftlicher Betätigung und Infrastrukturprojekte im Bereich LED-Straßenbeleuchtung (u.a. durch Wärmedämmung, Wärmerückgewinnung aus der Raumluft, Wärmeschutz und -rückgewinnung, Umrüstung zu LED-Straßenbeleuchtung, Gebäudeautomation, Einsatz von Wärmepumpen oder Solarthermie)
  • Förderung von Mehrkosten bei Neubaumaßnahmen mit höheren energetischen Standards, die dazu führen, dass ein Null-Emissionsgebäude entsteht (in ausschließlich kommunalen Gebäuden von Einrichtungen nichtwirtschaftlicher Betätigung)
  • Förderung von Mehrkosten von erprobten, langlebigen Baustoffen, die gegenüber herkömmlichen Baustoffen weniger CO2-Emissionen verursachen, aber teurer sind (z.B. Holzbauteile, Zellulosedämmung, Lehmbaustoffe, Recyclingbaustoffe etc.); Maßnahmen zur Energieeffizienz (in ausschließlich kommunalen Gebäuden von Einrichtungen nichtwirtschaftlicher Betätigung)
  • Maßnahmen für eine klimaneutrale Daseinsvorsorge, z.B. im Bereich der Wasseraufbereitung und -entsorgung, Nutzung von Regen- und Grauwasser in Gebäuden in kommunalem Eigentum (ausschließlich im Bereich mit nichtwirtschaftlicher Betätigung)
  • Umsetzung von Konzepten in hoheitlicher oder behördlicher nicht-wirtschaftlicher Verantwortung zur nachhaltigen Aus- und Umgestaltung von
  • Gewerbe- und Industriegebieten (z.B. zur CO2-Einsparung, regenerativer Energieerzeugung, Entwicklung von Kraft-Wärme-Verbünden, Anbindung an den ÖPNV, Maßnahmen zur energetischen Sanierung und Ressourcenschonung, Wasser- und Abwassermanagement), die dazu führen, dass NullEmissionsgebiete entstehen oder in einem Teilsanierungsschritt maßgebliche Voraussetzungen hierfür geschaffen werden
  • Investitionen in eine umweltfreundliche und effiziente digitale Verwaltung der kommunalen Gebietskörperschaften (jedoch nicht in kommunalen wirtschaftlich tätigen Betrieben)
  • in digitale Technologien zur Verbesserung der RessourcenEffizienz sowie in die Erstellung von Entsiegelungskatastern. Hierbei sind insbesondere die Vorgaben des Onlinezugangs-Gesetzes in Bezug auf die Ende-zu-Ende-Digitalisierung der Verwaltungsprozesse zu berücksichtigen und nachzuweisen
  • Maßnahmen zur Umsetzung kommunaler Förderprogramme oder von Förderprogramme kommunaler Gesellschaften für Klimaschutz bei Privathaushalten z.B. LED-Tauschtage, Weiße-Ware-Tausch-Programme, Heizungspumpentausch in ausschließlich selbstgenutzten Objekten ohne angemeldetes Gewerbe sowie E-Lastenräder für Privathaushalte.
  • Maßnahmen zur Umsetzung kommunaler Förderprogramme oder von Förderprogrammen kommunaler Gesellschaften für Klimaschutz bei Privathaushalten für steckerfertige (Balkon)-PV-Anlagen

  • Maßnahmen zur klimaneutralen Gestaltung und energetischen Sanierung über den gesetzlichen Gebäudeenergieeffizienzstandard hinaus sowie zur Steigerung der Energieeffizienz und für eine nachhaltige Wärmeversorgung in Schulgebäuden und Kindertagesstätten
  • Förderung von Mehrkosten bei Baumaßnahmen im Bereich von Kitas und Schulen mit höheren energetischen Standards, die dazu führen, dass ein Null-Emissionsgebäude entsteht oder in einem Teilsanierungsschritt maßgebliche Voraussetzungen hierfür geschaffen werden
  • Umrüstung der Innen- und Außenbeleuchtung auf energiesparende LED-Leuchten
  • Errichtung und Umbau von energieeffizienten Küchen im Rahmen der Ganztagsbetreuung und von Lehrküchen
  • Errichtung von neuen sowie Umbau von vorhandenen Lüftungsanlagen mit dem Ziel der Energieeinsparung (verpflichtende Wärmerückgewinnung)
  • Einbau von Bewegungsmeldern für die Beleuchtung
  • Maßnahmen zur Einsparung und Wiederverwendung von Trinkwasser, z.B. Bau von Regenwasserzisternen, Verwendung von Verbrauchswasser für die Toilettenspülung usw.
  • Maßnahmen zur besseren Anbindung von Schulen und Kindertagesstätten an den ÖPNV
  • Investitionen in den Rad- und Fußverkehr (z.B. in Fahrradabstelleinrichtungen, intelligente und energieeffiziente Beleuchtung von Rad- und Fußwegen, einschließlich Ladeeinrichtungen für E-Bikes) im direkten Umfeld von Schulen und Kitas

  • Maßnahmen zum Ausbau von Elektro- und Wasserstoff-Fuhrparken von kommunalen Gebietskörperschaften und kommunalen Verkehrsbetrieben, Maßnahmen zum Aufbau und zur Verbesserung einer Ladeinfrastruktur mit PV-Nutzung bei kommunalen Dienstgebäuden (idealerweise Förderung für bidirektionales Laden (V2G))
  • Herstellung von gesicherten Fahrradabstellplätzen
  • Landstromanlagen für Binnenschiffe (Güter/Personen)
  • Ladesäulen insbesondere im ländlichen Raum (idealerweise Förderung für bidirektionales Laden (V2G)); Smart City Lösungen wie z.B. SmartPoles

  • Bessere Umsteigeparkplätze mit Ladeinfrastruktur oder Fahrradboxen für Pedelecs sowie Fahrradstationen an Bahnhöfen, Busbahnhöfen oder im Umfeld von Bushaltestellen
  • Investitionen (z.B. in Fahrzeuge, Abstelleinrichtungen, PV-Anlagen als örtliche Stromquelle sowie die erforderlichen Steuerungssysteme), in Sharing-Einrichtungen (für Fahrräder, Lastenräder, E-Pkw und sonstige Verkehrsmittel)
  • Beschleunigung der Umsetzung von ÖPNV- und SPNV-Maßnahmen sowie Maßnahmen zur multimodalen Verknüpfung klimafreundlicher Verkehrsmittel nach Landesverkehrsfinanzierungsgesetz – Kommunale Gebietskörperschaften vom 26. Mai 2009 (GVBl. S. 203, BS 91-5) (LVFG-Kom).
  • Investitionen in den Rad- und Fußverkehr, z.B. in Fahrradabstell- und Serviceeinrichtungen abseits von ÖPNV-Haltestellen sowie Fahrradzählstellen; Berücksichtigung entsprechender Maßnahmen bei Industrie- und Gewerbeflächen; Investitionen in intelligente und energieeffiziente Beleuchtung von Rad- und Fußwegen

  • Alternative Landlogistik (z.B. in Kombination mit ÖPNV-Bedarfsverkehren, Bündelung von logistischen Verkehren, Umstellung von Antrieben)
  • Maßnahmen im Bereich der City-Logistik (z.B. Microdepots, Bündelung von logistischen Verkehren, Umstellung von Antrieben) 

Sonstiges

  • Maßnahmen zum Schutz und zur Wiedervernässung von Mooren
  • Maßnahmen zur Anreicherung von Kohlenstoff in Wäldern und waldähnlichen Baumbeständen

2. Investitionen in kommunale Maßnahmen zur Klimawandelanpassung

Anpassung an die Folgen des Klimawandels durch:

  • Entsiegelung und Gestaltung von (Groß-)flächen, einschließlich Umbau von Grünflächen ("vom Rasen zur Blühwiese") und Umbau von Baumbeständen hin zu klimaresilienten Baumbeständen (Baumarten, Überarbeitung von Baumscheiben etc.), Anlage von Grünstreifen zur Verkehrsberuhigung
  • Maßnahmen für die Begrünung von Dächern und Fassaden von Gebäuden in kommunalem Eigentum (z.B. von Sportgebäuden einschließlich Schwimmbädern, Rathäusern, Dorfgemeinschaftshäusern)
  • Maßnahmen zur wassersensiblen Stadt- und Dorfentwicklung
  • Maßnahmen zur Starkregenvorsorge (Beseitigung von Engstellen in innerörtlichen Gewässern; Anlegung von Tiefbeeten oder anderen  retentions-/Versickerungselementen; Schaffung von Speichersystemen für Niederschlagswasser, zugleich zur Bewässerung öffentlicher Grünanlagen; Flächensicherung für den Hochwasserschutz; Sicherung der kommunalen nicht wirtschaftlich genutzten Liegenschaften vor Flutung; Warnsysteme für die Bevölkerung u.a.m.); Maßnahmen zur Sicherung von Notabflusswegen 
  • Errichtung von klimafreundlichen und klimaresilienten öffentlich zugänglichen Bewegungsplätzen/Mehrgenerationenplätzen; Begrünung von Sport- und Freizeitanlagen mit heimischen und klimaresilienten Büschen und Bäumen; klimaresiliente Umgestaltung von Spielplätzen
  • Erwerb von Leerständen und Brachen zur ökologischen Nutzung oder zur ökologisch-nachhaltigen Nachnutzung
  • Maßnahmen zur Verbesserung des Wasserrückhaltes in den Wäldern
  • Investitionen in Brauch- und Brunnenwasserversorgung für die Bewässerung von Grünflächen und Bäume sowie in wassersparende Bewässerungssysteme (z.B. Tröpfchenbewässerung) von Grünflächen und Bäumen in nicht wirtschaftlichen Bereichen
  • Maßnahmen zur Umsetzung kommunaler Förderprogramme oder von Förderprogramme kommunaler Gesellschaften für Klimaanpassung bei Privathaushalten und gemeinnützigen Organisationen ohne wirtschaftliche Betätigung für Begrünung von Haus- und Garagendächern oder Fassaden, Entsiegelungen privater Hofeinfahren sowie Entfernung von Schottergärten.
  • Maßnahmen zur Verbesserung der Waldbrandvorsorge und der Fähigkeiten zur Bekämpfung von Waldbränden. Die Maßnahmen zur Waldbrandvorsorge richten sich nach den Maßgaben und Inhalten der einschlägigen Konzepte und Pläne, die die zuständigen Stellen für Forst und Brandschutz veröffentlicht haben sowie nach den Bedürfnissen zur Waldbrandbekämpfung vor Ort.

  • Herstellung von Beschattungseinrichtungen an Fenstern (z.B. durch Rollläden, Jalousien oder andere Verschattungsvarianten)
  • Herstellung von Beschattungseinrichtungen auf dem Schul-/Kitagelände
  • Entsiegelung und naturnahe Gestaltung von Schulhöfen sowie Außenbereichen von Kitas
  • Begrünung von Schulen oder Kitas zugehörigen Sport- und Freizeitanlagen mit heimischen und klimaresilienten Büschen und Bäumen
  • Maßnahmen für die Begrünung von Dächern und Fassaden von Schulgebäuden und Kitas