Förderung: Alle Kommunalen Gebietskörperschaften erhalten Geld für Klimaschutz

Klimainvestitionen sollen nicht an einer klammen Gemeindekasse scheitern. KIPKI-finanzierte Maßnahmen fallen damit nicht unter die Vorbehalte der Haushaltssicherung als streichbare freiwillige Leistungen. Das bedeutet: ALLE können mitmachen. Ein Eigenanteil ist nicht nötig.
Unabhängig von der Finanzsituation des Ortes erhält jeder Kreis, jede Stadt und jede Verbandsgemeinde über KIPKI eigenes zusätzliches Geld. Insgesamt sind dies 250 Millionen Euro, wobei 180 Millionen direkt an die Kommunalen Gebietskörperschaften verteilt werden.
 

Wie viel Geld erhält mein Ort?

Für jeden Bürger und jede Bürgerin erhalten die Kommunalen Gebietskörperschaften in Rheinland-Pfalz somit rund 44 Euro. 
Im kreisgebundenen Raum wird die Pauschale aufgeteilt. Landkreise erhalten ein Drittel, also rund 14,50 Euro pro Bürgerin oder Bürger, Verbandsgemeinden und verbandsfreie Gemeinden rund 29 Euro. Das bedeutet: Die Stadt Trier wird knapp fünf Millionen Euro für Klimaschutzmaßnahmen und für Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel erhalten. Eine kleinere Gemeinde wie Budenheim erhält knapp eine Viertel Million Euro.

Übersicht der Beträge für die einwohnergebundene Pauschalförderung

 

Voraussetzungen

Der Schwerpunkt muss auf dem Klimaschutz liegen. Mindestens 75 Prozent der ihr zufließenden Gelder muss die Kommune in Maßnahmen zum Klimaschutz investieren. Die Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung hingegen dürfen maximal 25 Prozent betragen.

 

Was wird gefördert?

  • Die Orte wählen aus einer Liste möglicher Maßnahmen aus. 
  • Das Geld kann auch zur Finanzierung eines Eigenanteils von Förderprogrammen des Bundes oder der EU verwendet werden, soweit dies nicht in den jeweiligen Förderprogrammen ausgeschlossen wird.
  • Sobald die Orte mit der Umsetzung anfangen, fließt das Geld.
  • Die Maßnahmenliste reicht mit Blick auf den Klimaschutz von Investitionen in energetische Sanierung kommunaler Gebäude bis zur Ermöglichung von Förderprogrammen der Kommunalen Gebietskörperschaften für ihre Bürgerinnen und Bürger zur Anschaffung Balkonsolaranlagen. 
  • Aber auch Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung sind möglich, wie z.B. Entsiegelungsprogramme für mehr Grün in Städten und Dörfern.

Best Practice

Es gibt in allen Landesteilen bereits Vorreiter bei den kommunalen Gebietskörperschaften, die Projekte umgesetzt haben, die auch über KIPKI förderfähig wären:

Beispiel Ober-Olm: Innerhalb eines Neubaus der Kindertagesstätte „Abenteuerland“ in Ober-Olm wurde eine Photovoltaikanlage samt Batteriespeicher installiert. Der Strom wird für den Eigenverbrauch genutzt und versorgt außerdem auch den anliegenden Bauhof und Jugendfreizeitraum.

Beispiel Dommershausen-Sabershausen (VG Kastellaun): Um den Stromverbrauch für die Straßenbeleuchtung aus regenerativer Energie zu betreiben hat sich die Ortsgemeinde Dommershausen-Sabershausen auf dem Dach des Gemeindehauses eine PV-Anlage in Verbindung mit einem zusätzlichen Batteriespeicher installieren lassen.

Beispiel Zweibrücken: Gemeinsam mit Bürgerinnen und Bürgern werden hier Schotterflächen entsiegelt, begrünt und Bäume gepflanzt. Die Stadt unterstützt den Prozess zudem durch die Auslobung eines Klimawandelfolgenanpassungspreises sowie einer klaren Regelung: Seit 2021 sind Haus- und Vorgärten landschaftsgärtnerisch zu begrünen. Schottergärten sind bei künftigen Bauvorhaben unzulässig.

Beispiel Trier: die nachhaltige Wärmeversorgung des Museums am Dom. Dort wurden beispielsweise die vorhandenen Heizkessel auf Erdgasbasis gegen eine mit Pellets befeuerte Zweikesselanlage ausgetauscht. Oder: Die IGS in Schweich heizt und kühlt mit einem Eisspeicher, Wärmepumpen und Solarenergie. Das Herzstück des Projekts ist der Eisspeicher. Er wird im Sommer zur Kühlung der Klassenräume eingesetzt und dient im Winter als Wärmequelle. Klimaneutralen Strom für die Wärmepumpen liefert eine Solaranlage auf dem Dach.