Fragen und Antworten zum Kommunaler Klimapakt (KKP)

Die Regierungsparteien haben sich auf Initiative der kommunalen Seite im Koalitionsvertrag 2021-2026 zum Ziel gesetzt, die Kommunalen Gebietskörperschaften mit einem Kommunalen Klimapakt (KKP) noch stärker und ressortübergreifend zu unterstützen, um gemeinsam das Ziel „Klimaneutrales Rheinland-Pfalz“ (2035-2040) zu erreichen. Der Kommunale Klimapakt soll den Kommunalen Gebietskörperschaften dabei helfen, ihre Klimaschutzziele zu erreichen und sich effektiv an die Folgen des Klimawandels anzupassen.
 
Der Pakt wurde federführend vom Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität in Abstimmung mit dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau sowie dem Ministerium des Innern, dem Kompetenzzentrum für Klimawandelfolgen und der Energieagentur Rheinland-Pfalz mit den kommunalen Spitzenverbänden und dem Verband kommunaler Unternehmen erarbeitet.

Alle Kommunalen Gebietskörperschaften in Rheinland-Pfalz können sich dem Kommunalen Klimapakt anschließen. Mit Unterzeichnung der Beitrittserklärung bekennen sich die Kommunalen Gebietskörperschaften zu den Klimaschutzzielen der Landesregierung und erhalten dazu umfassende, maßgeschneiderte Beratung hinsichtlich Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels. Perspektivisch sollen die KKP-Kommunalen Gebietskörperschaften auch von einer höheren Förderquote bei entsprechenden Landesförderprogrammen profitieren.

Der Beitritt zum Kommunalen Klimapakt ist für alle Landkreise, kreisfreien sowie kreisangehörigen Städte, Verbands- und Ortsgemeinden auf freiwilliger Basis möglich und erfolgt durch die Abgabe einer entsprechenden Beitrittserklärung, die u.a. einen Ratsbeschluss beinhaltet. Ein Beitritt ist ab dem 1. März 2023 möglich. Der Beitritt von Ortsgemeinden muss über die Verbandsgemeindeverwaltung gebündelt erfolgen.

Der Beitritt zum KKP ist kostenfrei. Voraussetzung ist ein Ratsbeschluss, der mit der Beitrittserklärung eingereicht werden muss.

Mit ihrem Beitritt zum KKP bekennen sich die Kommunalen Gebietskörperschaften zu den Klimaschutzzielen des Landes und forcieren daher ihr Engagement im Klimaschutz und bei der Anpassung an die Klimawandelfolgen. Die Kommunalen Gebietskörperschaften müssen Maßnahmen aus dem Bereich Klimaschutz und Anpassung an die Klimawandelfolgen, die sie nach dem Beitritt zum KKP in Angriff nehmen möchten, benennen.

Die Ausgangslage für die Beratung ist von Kommune zu Kommune unterschiedlich. Es gibt Kommunale Gebietskörperschaften, die am Anfang ihrer Bemühungen stehen und es gibt Kommunale Gebietskörperschaften, die bereits sehr viele Maßnahmen im Klimaschutz und bei der Anpassung an die Klimawandelfolgen umgesetzt haben. Die Energieagentur RLP sowie das Kompetenzzentrums für Klimawandelfolgen RLP werden daher in einem ersten Schritt gemeinsam mit den KKP-Kommunen eine Bestandsaufnahme in Form einer Initialberatung / Erstberatung durchführen. 
Somit wird sichergestellt, dass die teilnehmenden KKP-Kommunalen Gebietskörperschaften im weiteren Verlauf eine substantielle, bedarfsorientierte und intensive (Umsetzungs-)Beratung im Bereich Klimaschutz und Klimawandelfolgenanpassung erhalten.
 
Ein Bestandteil der Beratung ist u.a. die konkrete Unterstützung beim Beantragen und Abrufen von Bundes- und Landesfördermitteln im Bereich Klimaschutz und Klimawandelfolgenanpassung sowie bei der gemeinsamen Erarbeitung von Klimaschutz- und Klimawandelfolgenanpassungsstrategien.

Im Rahmens des „Kommunalen Investitionsprogramms Klimaschutz und Innovation“ (KIPKI) erhalten die teilnehmenden Kommunalen Gebietskörperschaften zusätzlich eine individuelle Unterstützung zum effizienten und strukturierten Einsatz der Mittel.

Den Kommunalen Gebietskörperschaften werden spezifische Tools, bspw. im Energiemanagement zur Verfügung gestellt. Bei fachspezifischen Fragen, haben die Kommune die Möglichkeit, auf einen Pool externer Dienstleister zurückzugreifen. Auf einer zentralen Website zum Kommunalen Klimapakt werden Praxisbeispiele und Leitfäden bereitgestellt. Eine landesweite Förder- und Beratungsplattform wird derzeit aufgebaut, damit alle Förderprogramme (EU, Bund, Land) im Bereich Klimaschutz sowie Anpassung an die Klimawandelfolgen schnell und einfach zu finden sind.

Um Hemmnisse und Zielkonflikte bei der Umsetzung von Maßnahmen des Klimaschutzes und der Anpassung an die Klimawandelfolgen sowie potentielle Optimierungsansätze identifizieren zu können, wird es eine systematische Analyse der Regelwerke des Landes sowie eine Evaluation der ordnungspolitischen Rahmenbedingungen geben.

Im Doppelhaushalt 2023/24 werden zusätzlich 9.777.800 Euro eingeplant. Die Anmeldungen stehen unter dem Vorbehalt der parlamentarischen Beschlussfassung.

Die kommunalen Verbände sind die zentralen Pakt-Partner. Der KKP ist ein dynamischer Prozess und wird nach den Unterstützungsbedürfnissen der Kommunalen Gebietskörperschaften regelmäßig fortgeschrieben. Hierfür ist der Austausch mit den kommunalen Verbänden essentiell. Durch ihre Rückmeldungen können die Leistungen (Beratung, Förderung, Hilfsmittel) und Strukturen nach den Bedürfnissen der KKP-Kommunalen Gebietskörperschaften stetig angepasst werden.

Alle rheinland-pfälzischen Städte, Landkreise und Verbandsgemeinden können bereits jetzt ihren Beitritt zum KKP vorbereiten und den notwendigen Ratsbeschluss erwirken. Ab dem 1. März 2023 können sie diesen zusammen mit der Beitrittserklärung beim MKUEM einreichen. Alle Informationen und Dokumente werden auf der Website des Klimaschutzministeriums eingestellt. (https://mkuem.rlp.de/de/themen/klima-und-ressourcenschutz/klimaschutz/kommunaler-klimapakt-rheinland-pfalz/)