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Neue KIPKI-Arbeitshilfe zur Ermittlung der prognostizierten CO2-Einsparung

Arbeitshilfe von Klimaschutzministerium und Energieagentur unterstützt bei Berechnungen und zeigt auf, für welche Projekte CO2-Einsparungen im Rahmen der KIPKI-Antragstellung anzugeben sind

Bei den KIPKI-Anträgen sind die CO2-Einsparungen für die jeweiligen Teilprojekte zu ermitteln und der errechnete Wert anzugeben. 

Das KIPKI-Team der Energieagentur Rheinland-Pfalz hat dazu in Abstimmung mit dem Klimaschutzministerium eine Arbeitshilfe erstellt. Diese finden Sie als Download im Internet unter anderem auf folgenden Seiten: www.kipki.rlp.de/beratung und https://www.energieagentur.rlp.de/angebote/kommune/kipki/.

Die Arbeitshilfe zeigt auf, für welche Projekte CO2-Einsparungen im Rahmen der KIPKI-Antragstellung angegeben werden müssen und unterstützt bei der Berechnung. Die einzelnen Berechnungswege sollen nicht eingereicht werden.

Wenn für die Umsetzung eines Teilprojektes bereits eine Vor-, Fachplanung oder ähnliche Untersuchungen stattgefunden hat, in deren Rahmen CO2-Einsparungen berechnet wurden, können diese für die Antragstellung verwendet werden.

In der Regel werden für die Berechnung der CO2-Einsparung nur wenige Daten benötigt. Sofern für die jeweilige Berechnung passend, werden die Emissionsfaktoren aus dem GEG, Anlage 9 https://www.gesetze-im-internet.de/geg/anlage_9.html angewendet.

Sollten Probleme oder Unklarheiten bei der Berechnung der CO2-Einsparung auftreten, unterstützt das KIPKI-Team der Energieagentur Rheinland-Pfalz. Notwendig hierfür ist es, die Bewertungsmatrix mit den geplanten Teilprojekten auf der KIPKI-Homepage der Energieagentur (https://www.earlp.de/kipki ) auszufüllen und an die E-Mail-Adresse kipki(at)energieagentur.rlp.de zu senden.

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